- anlehnende Werbung
- ⇡ Werbung unter Nutzung des guten Rufs (⇡ Image, ⇡ Markenimage) von Konkurrenzprodukten für das eigene Leistungsangebot. A.W. ist wettbewerbsrechtlich unzulässig (⇡ Ausbeutung).
Lexikon der Economics. 2013.
Lexikon der Economics. 2013.
bezugnehmende Werbung — bezieht persönliche Eigenschaften/Verhältnisse oder Waren/Leistungen der Mitbewerber in die Werbeaussage ein. Bezugnahme im Rechtssinne liegt erst vor, wenn der Verkehr eine individuell gezielte Bezugnahme auf einen oder mehrere Mitbewerber… … Lexikon der Economics